12 Arbeitsrecht-Mythen, die du kennen solltest
12 Arbeitsrecht-Mythen, die du kennen solltest Lesedauer: 4min Als Arbeitnehmer bist du täglich mit dem Arbeitsrecht konfrontiert, oft ohne es zu merken. Leider kursieren dabei
Gründer / CEO von KARRIEREGURU
Einen Job zu kündigen, ist ein bisschen wie eine Beziehung zu beenden: Man fühlt sich schon längere Zeit nicht mehr wohl oder hat ein alternatives Job-Angebot gefunden … Statt aber überstürzt die Reißleine zu ziehen, sollte man Kündigung nicht einfach so über Nacht beschließen. Du brauchst Zeit zum Überlegen und eine passende Strategie, bevor du eventuell eine falsche Entscheidung triffst.
Ob du nun enttäuscht bist von langweiligen Aufgaben, dich wegen einer Beförderung übergangen fühlst oder einfach keinen Draht zu deinem Chef oder den Kollegen hast – irgendwann steht für uns alle mal eine unangenehme Kündigung an.
Wichtig ist, dass du dir für diesen Schritt Zeit nimmst und vor allem über die Gründe deiner Unzufriedenheit nachdenkst. So viel Zeit muss sein! Denn vielleicht ist dieser Schritt gar nicht gerechtfertigt?
Manchmal liegt es nämlich nur daran, dass wir unseren Mund nicht aufkriegen, wenn wir unglücklich sind – Lieber schlucken wir unseren Ärger runter und suchen nach der bestmöglichsten Abkürzung. Ist doch so, oder?
Kündigen solltest du jedenfalls nicht, wenn dich zum Beispiel ein „akuter Frust“ überfällt, du ein „negatives Feedback“ erhalten hast oder dir ein „schwerer Fehler „unterlaufen ist – den sowas passiert zu 100 % jedem einmal im Leben… Stattdessen empfehle ich dir einen Selbsttest mit den folgenden Fragen, die tatsächlich für eine „Kündigung“ sprechen:
Wenn du aber EINFACH NICHT MEHR WILLST, ist das auch verständlich. Sobald dich dein Job einfach nicht mehr glücklich macht oder du das Gefühl hast, beruflich in einer Sackgasse zu stecken, dann kannst du Adieu und Ciao sagen – aber bitte smart und mit Stil – denn von heute auf morgen alles hinzuschmeißen, geht natürlich nicht.
Beachte zunächst die Fristen und wirf einen Blick in deinen Vertrag!
In Deutschland kannst du jeweils zum 15. oder zum Monatsende – natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Außer dein Vertrag sieht andere Regelungen vor. Kürzere Fristen sind nur bei Aushilfskräften (bei max. 3 Monate Beschäftigungsdauer) und bei Unternehmen mit höchstens 20 Mitarbeitern zulässig. Beachte auch, dass es in der Probezeit andere Kündigungsfristen gelten. Nach Ablauf gilt hier normalerweise eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, außer du hast etwas anderes vereinbart.
In Österreich läuft die Sache ein bisschen anders ab, denn dort kannst du als Arbeitnehmer nur dann kündigen, wenn du ein unbefristetes Dienstverhältnis hast. Bist du befristetet Angestellt, kannst du nur so kündigen, wie du es mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast. Mehr Informationen zu den jeweiligen Fristen und Termine findest du auch im österreichischen Angestelltengesetz (AngG).
Ähnlich wie in Deutschland, verhält es sich in der Schweiz. In den ersten Jahren beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist einen Monat. In deinem 9. Arbeitsjahr dann 2 Monate und danach 3 Monate. Wie immer solltest du aber noch mal in deinem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nachsehen, denn auch hier wird die Frist gern individuell geregelt.
Abgekürzt werden kann die Kündigungsfrist auch mit einem sogenannte „Aufhebungsvertrag“ – auf den sich beide Parteien allerdings einigen müssen. So ein Vertrag ermöglicht es dir, bei einem neuen Job schneller einzusteigen.
Auch ist es üblich, seinen Resturlaub gegen Ende der Kündigungsfrist zu nehmen. Der kann von deinem Arbeitgeber aber auch verwehrt werden, aus betrieblichen Gründen zum Beispiel – weil Hochbetrieb ist oder das Unternehmen unter Personalmangel leidet. Hast du Zugang zu sensiblen Informationen kann es auch sein, dass du gezwungenermaßen von deinen Aufgaben freigestellt wirst,…aber nun zurück zu deiner Entscheidung…
Jetzt musst du erstmal das Gespräch mit deinem Chef suchen und ihm oder ihr deine Entscheidung auch mitteilen – daran führt leider kein Weg vorbei, auch wenn es schwerfällt. Das Kündigungsschreiben einfach nur an die Personalabteilung zu schicken und dann auf eine Antwort zu warten ist ein absolutes No-Go – auch wenn es in Hollywood-Filmen immer wieder dramatisch cool aussieht.
Damit bei deinem Vorhaben also nichts schief geht, musst du dich gut vorbereiten:
Zusammengefasst sollte dein Schreiben folgendes beinhalten:
Nun genau wie beim Bewerbungsanschreiben, kann auch der Absatz zur Begründung eine echte Herausforderung werden. Beachte das, wenn während des Gesprächs schon alles gesagt wurde und Nettigkeiten ausgetauscht wurden, du das Anschreiben ganz kurz und knackig halten kannst. Für alle andere Fälle, solltest du dir aber etwas Stilvolleres einfallen lassen. Hier ein Beispiel:
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Sehr geehrte Frau Maier,
hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis als [genaue Stellenbezeichnung] in [Teilzeit/Festanstellung] vom [Datum des Vertragsbeginns] ordentlich und fristgerecht zum [Datum des letzten Arbeitstages laut Kündigungsfrist].
Ich bedanke mich für die gute und kollegiale Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und bedauere, aus persönlichen Gründen diese Entscheidung zu treffen.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Arbeitsvertrages schriftlich.
Zudem bitte ich Sie darum, mir ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen und an die obige Adresse zukommen zu lassen.
Grüße und Wünsche, Tobias
Hier kannst du dir das Kündigungsschreiben als Mustervorlage direkt als Word-Dokument herunterladen –> (Download)
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Die Aufregung steigt… was aber solltest du auf den letzten Metern beachten? Hier eine Checkliste für deinen letzten Arbeitstag:
„Man sieht sich immer zwei Mal im Leben“ – in diesem Sinne!
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